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Versteckte Preiserhöhungen Supermarkt

Versteckte Preiserhöhungen Supermarkt

Letztes Update: 26. August 2024

Versteckte Preiserhöhungen erschweren den Preisvergleich im Supermarkt und überfordern sogar Händler. Hersteller reduzieren Füllmengen, ohne die Preise anzupassen, was zu falschen Grundpreisangaben führt. Dies betrifft Produkte wie „Cremissimo“, „Milka“ und „Katjes“.

Wenn die Preistransparenz schmilzt wie das Eis in der Sonne

Versteckte Preiserhöhungen im Supermarkt sind ein wachsendes Problem, das nicht nur Verbraucher, sondern auch Händler vor Herausforderungen stellt. Ein aktuelles Beispiel ist die Firma Unilever, die im Februar 2024 die Füllmenge ihrer „Cremissimo“-Eissorten von 900 Milliliter auf 825 Milliliter reduziert hat, ohne den Preis zu senken. „Das ist ein unter Herstellern verbreiteter Trick“, sagt Antonia Brandstädter von der Verbraucherzentrale NRW. „Solche versteckten Preissteigerungen sind mittlerweile zu einem Dauerärgernis beim täglichen Einkauf geworden.“

Die Tücken der Grundpreisangaben

Die Grundpreisangabe ist, mit wenigen Ausnahmen, beim Verkauf von fast allen Lebensmitteln verpflichtend vorgeschrieben. Sie bezieht sich auf ein Kilogramm oder einen Liter eines Lebensmittels und soll den Preisvergleich erleichtern. Doch in der Praxis zeigt sich, dass diese gesetzliche Vorgabe oft nicht durchgängig umgesetzt wird. Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW in 19 Märkten verdeutlicht dies. Bei Produkten von „Milka“ und „Katjes“ wurden ebenfalls fehlerhafte Grundpreisangaben festgestellt.

Versteckte Preiserhöhungen im Supermarkt

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Grundpreisangaben von insgesamt 86 Produkten in 19 Märkten (Aldi, Lidl, Rewe und Edeka) geprüft. Einige der „Milka“-Schokoladentafeln, „Katjes“-Fruchtgummis und „Cremissimo“-Eispackungen sind dabei negativ aufgefallen. Grund dafür sind kürzlich eingeführte Füllmengen-Reduzierungen bei den genannten Produkten, die offenbar zu Falschauszeichnungen durch die Händler geführt haben. Im Fall der Eismarke war in rund der Hälfte der Märkte die Grundpreisauszeichnung falsch.

Häufig bezog sie sich auf die alte Füllmenge von 900 Millilitern, während aber nur die neue, kleinere Packung in der Kühltheke zu finden war. Auch andersherum war dies feststellbar. Dann fanden sich 900 Milliliter-Packungen über Preisschildern, auf denen der Grundpreis für 825 Milliliter angegeben war. Teilweise gab es mehrere Füllmengen und Grundpreise auf einem Schild, wodurch die Preise nicht klar zuzuordnen waren. „Teilweise fanden wir auch 1.300 Milliliter-Dosen in den Kühltruhen, die überhaupt nicht ausgezeichnet waren. Das erschwert nicht nur den Preisvergleich mit den Produkten anderer Hersteller, sondern auch den Vergleich verschiedener ‚Cremissimo‘-Produkte mit verschiedenen Füllmengen“, so Antonia Brandstädter.

Die Auswirkungen auf den Handel

Die fehlerhaften Grundpreisangaben sind nicht nur ein Ärgernis für Verbraucher, sondern auch für Händler. Diese müssen sicherstellen, dass die Preisschilder stets aktuell und korrekt sind. Doch die Vielzahl an unterschiedlichen Füllmengen und Verpackungsgrößen macht dies zu einer Herausforderung. „Bei der Schokolade herrscht teils ein Füllmengen-Durcheinander, denn es gibt Tafeln mit 100 Gramm, 90 Gramm oder krummen Werten wie 87 Gramm oder 81 Gramm. Da sollten Verbraucher:innen genau hinsehen. Denn verlässliche Grundpreisangaben sind gerade in Zeiten der Inflation und weiterhin hoher Lebensmittelpreise besonders wichtig“, betont Antonia Brandstädter.

Forderungen nach mehr Transparenz

In Frankreich müssen versteckte Preiserhöhungen in Form von Füllmengenreduzierungen seit dem 1. Juli 2024 am Regal gekennzeichnet werden. „Das klingt zunächst nach mehr Transparenz für Verbraucher:innen. Doch dadurch steigt sogar die Gefahr falscher Angaben, denn die Verantwortung für die korrekte Grundpreisangabe wird von den Herstellern auf die Händler verlagert, die sich im Kuddelmuddel der krummen Füllmengen offenbar nicht immer zurechtfinden“, so Antonia Brandstädter.

Um die Transparenz dennoch zu verbessern, schließt sich die Verbraucherzentrale NRW der Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes an: Demnach sollten Hersteller verpflichtet sein, die Verpackung ihrer Produkte für mindestens sechs Monate mit einem Hinweis zu versehen, sobald sie die Füllmenge, die Verpackungsgröße oder die Zusammensetzung verändern. Zudem sollte eine Meldestelle eingerichtet werden, bei der Verbraucher:innen Fälle von versteckten Preiserhöhungen einreichen können.

Die Rolle der Verbraucher

Verbraucher spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen versteckte Preiserhöhungen. Sie sollten beim Einkauf stets auf die Grundpreisangaben achten und diese mit den Füllmengen vergleichen. „Verbraucherbeschwerden zeigen regelmäßig, dass diese gesetzliche Vorgabe leider nicht durchgängig umgesetzt wird. In der Praxis fehlen die Grundpreise mitunter an den Regalen vollständig oder werden so klein gedruckt, dass sie nur schwer lesbar sind“, kritisiert Antonia Brandstädter.

Ein wachsames Auge und das Melden von Unregelmäßigkeiten können dazu beitragen, die Transparenz im Handel zu erhöhen. Nur so kann sichergestellt werden, dass versteckte Preiserhöhungen nicht unbemerkt bleiben und die Verbraucher nicht benachteiligt werden.

Fazit

Versteckte Preiserhöhungen im Supermarkt sind ein komplexes Problem, das sowohl Verbraucher als auch Händler betrifft. Die fehlerhaften Grundpreisangaben erschweren den Preisvergleich und führen zu Verwirrung. Um die Transparenz zu verbessern, sind sowohl gesetzliche Maßnahmen als auch das Engagement der Verbraucher notwendig. Nur durch gemeinsame Anstrengungen kann die Preistransparenz im Handel gewährleistet werden.

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